
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. ANBIETER UND GELTUNGSBEREICH
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») regeln die Vertragsbeziehungen zwischen der Gelato Lepore GmbH, Rebenhöhe 4, 5612 Villmergen, Schweiz (nachfolgend «Gelato Lepore») und ihren Kundinnen und Kunden (nachfolgend «Kundschaft»).
Die AGB gelten für sämtliche Bestellungen, Lieferungen und Leistungen von Gelato Lepore, insbesondere für Bestellungen über den Webshop, per E-Mail, Telefon oder auf einem anderen vereinbarten Weg. Sie gelten sowohl für Standardprodukte als auch für Spezialanfertigungen sowie, soweit anwendbar, für die Vermietung bzw. Überlassung von Tiefkühltruhen, Gelato-Velos und sonstigem Material.
Abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie von Gelato Lepore ausdrücklich bestätigt wurden.
Massgebend ist jeweils die zum Zeitpunkt der Bestellung geltende Version dieser AGB. Für bereits abgeschlossene Verträge können die AGB nicht nachträglich einseitig geändert werden.
2. KUNDENKREIS UND LIEFERGEBIET
Das Angebot von Gelato Lepore richtet sich an Privatkundschaft sowie Geschäftskundschaft mit Wohnsitz bzw. Sitz in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein.
Als Geschäftskundschaft gelten natürliche oder juristische Personen, welche Produkte oder Dienstleistungen im Zusammenhang mit ihrer gewerblichen, selbständigen oder beruflichen Tätigkeit beziehen.
Lieferungen erfolgen grundsätzlich nur an Lieferadressen in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
3. ANGEBOT UND PRODUKTINFORMATIONEN
Das Sortiment, die Verfügbarkeit sowie die Preise können jederzeit angepasst werden. Für bereits abgeschlossene Bestellungen bleibt der bestätigte Preis vorbehalten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Produktabbildungen dienen der Illustration und können hinsichtlich Farbe, Form, Dekoration, Verpackung oder Darstellung vom tatsächlichen Produkt abweichen.
Massgebend für Zutaten, Allergene, Nährwerte, Haltbarkeit und weitere produktspezifische Angaben sind die Angaben auf der jeweiligen Produktverpackung.
Gelato Lepore behält sich Änderungen an Verpackungen, Designs und Produktdarstellungen vor, sofern dadurch die wesentlichen Eigenschaften des bestellten Produktes nicht verändert werden.
4. PREISE UND MEHRWERTSTEUER
Sämtliche Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF).
Ob die angegebenen Preise die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten oder exklusive Mehrwertsteuer ausgewiesen werden, ergibt sich aus der jeweiligen Offerte, Preisliste, Auftragsbestätigung oder dem Webshop.
Massgebend ist der bei Vertragsabschluss bestätigte Preis.
Preisänderungen, Sortimentsänderungen sowie offensichtliche Schreib-, Druck- und Berechnungsfehler bleiben vorbehalten. Bei offensichtlichen Preisfehlern wird die Kundschaft informiert und erhält die Möglichkeit, die Bestellung zum korrekten Preis zu bestätigen oder zu stornieren.
Kostenpflichtige Zusatzleistungen wie Lieferungen, Spezialtransporte, Kühltaschen, Tiefkühlboxen, Mietmaterial oder sonstige vereinbarte Leistungen werden separat ausgewiesen.
5. BESTELLUNG UND VERTRAGSABSCHLUSS
Bestellungen können insbesondere über den Webshop, per E-Mail oder telefonisch erfolgen.
Ein Vertrag kommt zustande, sobald Gelato Lepore die Bestellung ausdrücklich bestätigt oder mit deren Ausführung beginnt.
Gelato Lepore behält sich vor, Bestellungen ohne Angabe von Gründen ganz oder teilweise abzulehnen. Bereits geleistete Zahlungen für nicht ausgeführte Leistungen werden in diesem Fall zurückerstattet.
Für Bestellungen können Mindestbestellwerte, Mindestmengen oder Verpackungseinheiten gelten. Massgebend sind die zum Zeitpunkt der Bestellung kommunizierten Konditionen.
6. ÄNDERUNGEN UND STORNIERUNGEN VON BESTELLUNGEN
Änderungen oder Stornierungen einer Bestellung sind nur möglich, solange die Bestellung noch nicht bearbeitet, kommissioniert, für den Transport vorbereitet oder produziert wurde.
Ob eine Änderung oder Stornierung noch möglich ist, wird im Einzelfall durch Gelato Lepore bestimmt.
Bereits entstandene Kosten können der Kundschaft in Rechnung gestellt werden.
Für Spezialanfertigungen, individualisierte Produkte oder speziell für die Kundschaft produzierte bzw. beschaffte Waren gelten die besonderen Bestimmungen gemäss Ziffer 15 dieser AGB.
Für Veranstaltungen, Feste, Hochzeiten und Events gelten zusätzlich die besonderen Stornierungsbedingungen gemäss Ziffer 17 dieser AGB.
7. VERFÜGBARKEIT
Die Verfügbarkeit der Produkte kann insbesondere aufgrund saisonaler Nachfrage, Produktionsengpässen, Lieferverzögerungen oder kurzfristigen Bestandsabweichungen variieren.
Sollte ein bestätigtes Produkt ausnahmsweise nicht verfügbar sein, informiert Gelato Lepore die Kundschaft schnellstmöglich. Gelato Lepore kann nach Absprache ein gleichwertiges Ersatzprodukt anbieten.
Besteht keine geeignete Ersatzmöglichkeit oder lehnt die Kundschaft diese ab, wird der betreffende nicht lieferbare Artikel nicht verrechnet bzw. ein bereits bezahlter Betrag zurückerstattet.
8. LIEFERBEDINGUNGEN
Die Lieferbedingungen, Lieferkosten und gegebenenfalls Mindestbestellwerte ergeben sich aus der jeweils gültigen Offerte, Preisliste, Auftragsbestätigung oder den im Webshop kommunizierten Bedingungen.
Die Lieferung erfolgt innerhalb der vereinbarten Lieferzeitspanne. Eine bestimmte Uhrzeit kann nur garantiert werden, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
Zeitliche Abweichungen können insbesondere aufgrund von Verkehr, Witterung, aussergewöhnlich hohem Liefervolumen, Verzögerungen bei Transportpartnern oder anderen nicht vorhersehbaren Umständen auftreten.
An Sonntagen sowie offiziellen landesweiten oder kantonalen Feiertagen erfolgen grundsätzlich keine Lieferungen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
9. ANNAHME DER LIEFERUNG
Die Kundschaft ist dafür verantwortlich, dass die Lieferung an der angegebenen Lieferadresse während der vereinbarten Lieferzeit entgegengenommen werden kann.
Ist eine Zustellung aufgrund der Abwesenheit der Kundschaft, einer falschen oder unvollständigen Lieferadresse, fehlender Zugangsmöglichkeiten oder anderer von der Kundschaft zu vertretender Umstände nicht möglich, kann Gelato Lepore die Ware zurücknehmen.
Zusätzliche Kosten für Rücktransport, Lagerung und erneute Zustellung können der Kundschaft in Rechnung gestellt werden.
Aufgrund der besonderen Anforderungen an Tiefkühlprodukte wird dringend empfohlen, dass die Ware persönlich entgegengenommen und unmittelbar nach Erhalt sachgemäss tiefgekühlt gelagert wird.
Wünscht oder genehmigt die Kundschaft ausdrücklich eine Zustellung ohne persönliche Übergabe bzw. ein Abstellen der Ware, erfolgt dies auf Risiko der Kundschaft. Mit dem Abstellen am vereinbarten Ort geht die Verantwortung für die Ware, insbesondere für die Einhaltung der Kühlkette, auf die Kundschaft über.
10. NICHT ERHALTENE LIEFERUNGEN
Sollte eine angekündigte bzw. bestätigte Lieferung am vorgesehenen Liefertag nicht eintreffen, ist Gelato Lepore möglichst umgehend, spätestens jedoch innerhalb von drei Kalendertagen, schriftlich per E-Mail an info@gelatolepore.ch zu informieren.
Gelato Lepore wird den Sachverhalt anschliessend mit dem zuständigen Transportpartner abklären und die Kundschaft über das weitere Vorgehen informieren.
11. ABHOLUNG
Bei vereinbarter Selbstabholung ist die Ware zum bestätigten Zeitpunkt am vereinbarten Abholort entgegenzunehmen.
Mit der Übergabe der Ware an die Kundschaft oder eine von ihr beauftragte Person geht die Verantwortung für die Ware, insbesondere für Transport, Lagerung und Einhaltung der Kühlkette, auf die Kundschaft über.
Die Kundschaft ist selbst dafür verantwortlich, geeignete Transport- und Kühlmöglichkeiten bereitzustellen.
12. KÜHLKETTE UND LAGERUNG
Gelato Lepore gewährleistet die sachgemässe Lagerung und Kühlung der Tiefkühlprodukte bis zur Übergabe an die Kundschaft bzw. bis zur ordnungsgemässen Zustellung an den vereinbarten Lieferort.
Ab diesem Zeitpunkt liegt die Verantwortung für die Einhaltung der Kühlkette bei der Kundschaft.
Tiefkühl- und Gelatoprodukte sind sachgemäss und entsprechend den Angaben auf der Produktverpackung, grundsätzlich bei -18 °C oder kälter, zu lagern.
Einmal aufgetaute Produkte dürfen nicht wieder eingefroren werden.
Gelato Lepore übernimmt keine Verantwortung für Qualitätsmängel oder Schäden, welche nach Übergabe aufgrund unsachgemässer Lagerung, eines ungeeigneten Transports oder einer Unterbrechung der Kühlkette im Verantwortungsbereich der Kundschaft entstehen.
13. PRÜFUNG DER WARE UND MÄNGELRÜGE
Die Kundschaft ist verpflichtet, die Lieferung nach Erhalt hinsichtlich offensichtlicher Transportschäden, Vollständigkeit, richtiger Produkte und Menge zu überprüfen und die Ware anschliessend unverzüglich sachgemäss einzulagern.
Offensichtliche Mängel, Fehlmengen, Falschlieferungen oder Transportschäden sind Gelato Lepore möglichst umgehend, spätestens jedoch innerhalb von drei Kalendertagen nach Erhalt der Lieferung, per E-Mail an info@gelatolepore.ch mitzuteilen.
Soweit möglich, sind der Meldung Fotos der betroffenen Produkte, Verpackungen und Etiketten sowie die Bestell- oder Rechnungsnummer beizulegen.
Bei erheblichen sichtbaren Transportschäden ist der Schaden nach Möglichkeit bereits gegenüber dem Lieferpersonal festzuhalten.
Mängel, welche bei der ordnungsgemässen Prüfung nach Erhalt nicht erkennbar waren, sind Gelato Lepore unverzüglich nach ihrer Entdeckung mitzuteilen.
Die gesetzlichen Rechte der Konsumentinnen und Konsumenten bleiben vorbehalten.
14. GEWÄHRLEISTUNG UND RÜCKGABE
Ein generelles Rückgabe- oder Umtauschrecht für mangelfreie und korrekt gelieferte Lebensmittel besteht nicht.
Insbesondere können Tiefkühlprodukte aufgrund der erforderlichen und nach Übergabe nicht mehr durch Gelato Lepore kontrollierbaren Kühlkette grundsätzlich nicht zurückgenommen und wieder in Verkehr gebracht werden.
Bei berechtigten Mängelrügen entscheidet Gelato Lepore unter Berücksichtigung der gesetzlichen Rechte der Kundschaft über eine angemessene Lösung, insbesondere Ersatzlieferung, Gutschrift oder Rückerstattung.
Subjektive geschmackliche Präferenzen stellen grundsätzlich keinen Produktmangel dar.
Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel, welche durch unsachgemässe Behandlung, falsche Lagerung, ungeeigneten Transport oder eine Unterbrechung der Kühlkette nach Übergabe der Ware verursacht wurden.
15. SPEZIALANFERTIGUNGEN UND KUNDENSPEZIFISCHE PRODUKTE
Für Produkte, Verpackungen oder Leistungen, welche speziell nach Vorgaben der Kundschaft hergestellt, gestaltet, etikettiert, beschafft oder individualisiert werden, können besondere Bedingungen gelten.
Nach erfolgter Produktions-, Druck- oder Gestaltungsfreigabe kann die Bestellung grundsätzlich nicht mehr kostenlos geändert oder storniert werden.
Im Falle einer nachträglichen Stornierung können sämtliche bereits entstandenen Kosten sowie verbindlich eingegangene Verpflichtungen der Kundschaft in Rechnung gestellt werden.
Die Kundschaft ist dafür verantwortlich, freigegebene Texte, Logos, Designs, Mengen und sonstige Angaben vor der Freigabe auf ihre Richtigkeit zu prüfen.
16. GELATO-VELO, TIEFKÜHLTRUHEN UND SONSTIGES MIETMATERIAL
Von Gelato Lepore zur Verfügung gestellte oder vermietete Gelato-Velos, Tiefkühltruhen, Behälter und sonstiges Material bleiben Eigentum von Gelato Lepore, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Die Kundschaft verpflichtet sich, das Material sorgfältig und ausschliesslich zum vereinbarten Zweck zu verwenden.
Die Kundschaft ist dafür verantwortlich, die für den ordnungsgemässen Betrieb notwendigen Voraussetzungen sicherzustellen, insbesondere einen geeigneten und geschützten Standort sowie – soweit erforderlich – eine geeignete und dauerhaft funktionierende Stromversorgung.
Das Material darf ohne vorherige Zustimmung von Gelato Lepore weder an Dritte weitergegeben noch an einen anderen als den vereinbarten Standort verbracht werden.
Beschädigungen, Funktionsstörungen oder der Verlust des Materials sind Gelato Lepore unverzüglich mitzuteilen.
Für Schäden oder Verlust, welche während der Überlassungsdauer durch unsachgemässe Behandlung, Fahrlässigkeit oder andere von der Kundschaft bzw. deren Hilfspersonen zu vertretende Umstände entstehen, kann Gelato Lepore die tatsächlich entstandenen Reparatur- oder Ersatzkosten in Rechnung stellen.
Die Kundschaft darf Reparaturen, technische Eingriffe oder Veränderungen am zur Verfügung gestellten Material nicht ohne vorherige Zustimmung von Gelato Lepore vornehmen.
REINIGUNG UND RÜCKGABE
Das zur Verfügung gestellte Material ist sorgfältig zu behandeln und in sauberem Zustand zurückzugeben bzw. für die Abholung bereitzustellen.
Gelato-Velos, Tiefkühltruhen und sonstiges Mietmaterial sind grundsätzlich in demselben gereinigten Zustand zurückzugeben, in welchem sie der Kundschaft übergeben wurden.
Ist bei der Rückgabe bzw. Abholung eine zusätzliche Reinigung durch Gelato Lepore erforderlich, ist Gelato Lepore berechtigt, eine Reinigungspauschale von CHF 195.00 in Rechnung zu stellen. Die Stornierungspauschale wird ebenfalls geschuldet, wenn die Kundschaft eine bestätigte Buchung ohne vorgängige Stornierung nicht in Anspruch nimmt, die Durchführung des Anlasses bzw. der gebuchten Leistung durch fehlende Mitwirkung der Kundschaft verunmöglicht wird oder die Kundschaft trotz angemessener Kontaktversuche von Gelato Lepore nicht mehr erreichbar ist und die gebuchte Leistung deshalb nicht durchgeführt werden kann.
Aussergewöhnliche Verschmutzungen oder Beschädigungen, deren Behebung Kosten verursacht, welche die Reinigungspauschale wesentlich übersteigen, können nach tatsächlichem Aufwand zusätzlich in Rechnung gestellt werden, sofern die Kundschaft diese zu vertreten hat.
Das Material ist zum vereinbarten Zeitpunkt vollständig und für die Rückgabe bzw. Abholung zugänglich bereitzuhalten.
Besondere Konditionen für Lieferung, Abholung, Miete, Depot oder weitere Leistungen ergeben sich aus der jeweiligen Offerte oder Auftragsbestätigung.
17. VERANSTALTUNGEN, FESTE, HOCHZEITEN UND EVENTS
Für bestätigte Offerten und Buchungen im Zusammenhang mit Veranstaltungen, insbesondere Hochzeiten, Firmenanlässen, Geburtstagsfeiern, Vereinsanlässen, öffentlichen Veranstaltungen und sonstigen Events, gelten ergänzend die nachfolgenden Stornierungsbedingungen.
Eine bestätigte Buchung kann durch die Kundschaft bis sechs Wochen vor dem vereinbarten Veranstaltungsdatum kostenlos storniert werden.
Bei einer Stornierung weniger als sechs Wochen vor dem vereinbarten Veranstaltungsdatum ist Gelato Lepore berechtigt, eine Stornierungspauschale von CHF 195.00 in Rechnung zu stellen.
Massgebend für die Berechnung der Frist ist der Zeitpunkt, zu welchem die schriftliche Stornierung bei Gelato Lepore eingeht.
Die Stornierung hat in Textform, insbesondere per E-Mail, zu erfolgen.
Bereits entstandene und nicht mehr rückerstattbare Kosten für ausdrücklich im Auftrag der Kundschaft bestellte oder reservierte Sonderleistungen, individualisierte Produkte, Fremdleistungen oder Spezialanfertigungen können zusätzlich zur Stornierungspauschale verrechnet werden.
Für bereits produzierte oder individualisierte Waren gelten ergänzend die Bestimmungen über Spezialanfertigungen gemäss diesen AGB.
Kann eine Veranstaltung aufgrund eines von Gelato Lepore nicht zu vertretenden Umstands nicht durchgeführt werden, gelten ergänzend die Bestimmungen über höhere Gewalt dieser AGB.
Individuell in einer Offerte oder Auftragsbestätigung vereinbarte Stornierungsbedingungen gehen den vorstehenden allgemeinen Stornierungsbedingungen vor.
Erscheint die Kundschaft trotz bestätigter Buchung nicht zur vereinbarten Veranstaltung bzw. nimmt sie die verbindlich gebuchten Leistungen ohne vorgängige fristgerechte Stornierung nicht in Anspruch, ist Gelato Lepore berechtigt, mindestens die Stornierungspauschale von CHF 195.00 in Rechnung zu stellen. Bereits entstandene oder nicht mehr vermeidbare Kosten sowie ausdrücklich bestellte oder produzierte Waren können zusätzlich in Rechnung gestellt werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
18. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Zahlungen sind in Schweizer Franken zu leisten.
Die verfügbaren Zahlungsmöglichkeiten ergeben sich aus der jeweiligen Bestellung, Offerte, Rechnung oder dem Webshop.
Gelato Lepore kann insbesondere Kartenzahlung, TWINT, Vorauszahlung oder Kauf auf Rechnung anbieten.
Gelato Lepore behält sich vor, vor Auslieferung einer Bestellung eine Bonitätsprüfung vorzunehmen und die Zahlungsart «Kauf auf Rechnung» ohne Angabe von Gründen auszuschliessen.
Beim Kauf auf Rechnung gilt die auf der Rechnung angegebene Zahlungsfrist. Soweit keine andere Zahlungsfrist vereinbart wurde, ist die Rechnung innerhalb von 30 Tagen ohne Skontoabzug zu bezahlen.
19. ZAHLUNGSVERZUG
Nach Ablauf der vereinbarten Zahlungsfrist gerät die Kundschaft nach Massgabe der gesetzlichen Bestimmungen in Verzug.
Gelato Lepore ist berechtigt, Verzugszinsen im gesetzlich zulässigen Umfang sowie angemessene Mahn- und Inkassokosten in Rechnung zu stellen.
Bei Zahlungsverzug kann Gelato Lepore weitere Bestellungen ablehnen, nur noch gegen Vorauszahlung ausführen oder noch nicht ausgeführte Lieferungen bis zur Begleichung der fälligen Forderungen zurückbehalten, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Gelato Lepore behält sich vor, überfällige Forderungen an ein Inkassounternehmen zu übergeben oder abzutreten.
20. RÜCKERSTATTUNGEN UND GUTSCHRIFTEN
Besteht ein Anspruch auf Rückerstattung oder Gutschrift, kann diese – nach Absprache mit der Kundschaft und soweit gesetzlich zulässig – mit offenen oder zukünftigen Forderungen verrechnet oder zurückerstattet werden.
Zwingende gesetzliche Rückerstattungsansprüche bleiben vorbehalten.
21. HAFTUNG
Gelato Lepore haftet für Schäden nach Massgabe der gesetzlichen Bestimmungen.
Soweit gesetzlich zulässig, ist eine Haftung für Schäden ausgeschlossen, welche durch unsachgemässe Verwendung, Lagerung oder Behandlung der Produkte durch die Kundschaft oder Dritte entstehen.
Gelato Lepore haftet, soweit gesetzlich zulässig, nicht für Lieferverzögerungen oder Leistungsausfälle, welche auf Umstände zurückzuführen sind, die ausserhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs liegen.
Eine Haftung für indirekte Schäden und Folgeschäden, insbesondere entgangenen Gewinn, Produktionsausfälle oder entgangenen Umsatz, wird im Geschäftsverkehr soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen.
Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen, insbesondere für rechtswidrige Absicht und grobe Fahrlässigkeit, bleiben vorbehalten.
22. HÖHERE GEWALT UND AUSSERORDENTLICHE EREIGNISSE
Kann Gelato Lepore eine Leistung aufgrund von Ereignissen ausserhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs nicht oder nicht rechtzeitig erbringen, verlängern sich vereinbarte Leistungs- und Lieferfristen angemessen.
Dazu gehören insbesondere Naturereignisse, extreme Witterungsverhältnisse, Verkehrsstörungen, Streiks, behördliche Massnahmen, Energieausfälle, Ausfälle von Kühl- oder Transportinfrastruktur, erhebliche Produktionsstörungen, Epidemien, Pandemien sowie vergleichbare ausserordentliche Ereignisse.
Gelato Lepore informiert die betroffene Kundschaft nach Möglichkeit über erhebliche Verzögerungen.
23. DATENSCHUTZ
Gelato Lepore bearbeitet personenbezogene Daten im Zusammenhang mit Bestellungen, Lieferungen, Kundenbetreuung und Geschäftsabwicklung unter Beachtung der anwendbaren Datenschutzbestimmungen.
Weitere Informationen zur Bearbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der jeweils gültigen Datenschutzerklärung von Gelato Lepore.
24. ÄNDERUNGEN DER AGB
Gelato Lepore behält sich vor, diese AGB jederzeit anzupassen.
Für eine Bestellung ist grundsätzlich diejenige Version massgebend, welche zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültig war.
25. TEILUNWIRKSAMKEIT
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon grundsätzlich unberührt.
Anstelle der unwirksamen oder undurchsetzbaren Bestimmung gelten die anwendbaren gesetzlichen Vorschriften.
26. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND
Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Gelato Lepore und der Kundschaft gilt Schweizer Recht unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts (CISG) und der kollisionsrechtlichen Normen, soweit deren Ausschluss zulässig ist.
Für Konsumentinnen und Konsumenten gelten die zwingenden gesetzlichen Gerichtsstände. Für Geschäftskundschaft ist, soweit gesetzlich zulässig, ausschliesslicher Gerichtsstand Bremgarten, Kanton Aargau, Schweiz.
27. KONTAKT UND IMPRESSUM
Gelato Lepore GmbH
Rebenhöhe 4
5612 Villmergen
Schweiz
E-Mail: info@gelatolepore.ch
Bei Fragen zu Bestellungen, Lieferungen, Produkten oder diesen AGB steht Gelato Lepore gerne zur Verfügung.
Letzte Aktualisierung: Januar 2026 (Version 01.2026)
